Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2020 - 2 StR 79/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19672
BGH, 16.06.2020 - 2 StR 79/20 (https://dejure.org/2020,19672)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2020 - 2 StR 79/20 (https://dejure.org/2020,19672)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 2 StR 79/20 (https://dejure.org/2020,19672)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,19672) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 73a Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB; § 154 Abs. 2 StPO
    Teileinstellung bei mehreren Taten (Unmöglichkeit einer Einziehungsanordnung im subjektiven Verfahren hinsichtlich eingestellter Verfahrensbestandteile); erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Subsidiarität)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 154 Abs. 2 StPO, § 76a Abs. 3 StGB, § 435 Abs. 1 StPO, § 200 StPO, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Durchführung des selbstständigen Einziehungsverfahrens als Verfahrensvoraussetzung für die erweiterte Einziehung eines Geldbetrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Durchführung des selbstständigen Einziehungsverfahrens als Verfahrensvoraussetzung für die erweiterte Einziehung eines Geldbetrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines

    Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 2 StR 79/20
    Denn die dort geregelte erweiterte Einziehung von Taterträgen ist gegenüber der Einziehung von Taterträgen nach § 73 Abs. 1 StGB subsidiär (vgl. Senat, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 231/18, NStZ-RR 2018, 380, 381 f.).
  • BGH, 01.08.2018 - 1 StR 326/18

    Einziehung (Umfang der Einziehung: keine Einziehung des aus der Tat Erlangten bei

    Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 2 StR 79/20
    Mit Ausscheiden dieser Taten war eine darauf bezogene Einziehungsanordnung im subjektiven Verfahren nicht mehr möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 1 StR 326/18; Beschluss vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19, StV 2019, 752 f.; Beschluss vom 13. November 2019 - 3 StR 249/19).
  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 54/19

    Einziehung (Einziehung nach Verfahrenseinstellung nur noch im Wege des

    Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 2 StR 79/20
    Mit Ausscheiden dieser Taten war eine darauf bezogene Einziehungsanordnung im subjektiven Verfahren nicht mehr möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 1 StR 326/18; Beschluss vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19, StV 2019, 752 f.; Beschluss vom 13. November 2019 - 3 StR 249/19).
  • BGH, 13.11.2019 - 3 StR 249/19

    Durchführung des Verfahrens zum Zwecke der selbständigen Anordnung der Einziehung

    Auszug aus BGH, 16.06.2020 - 2 StR 79/20
    Mit Ausscheiden dieser Taten war eine darauf bezogene Einziehungsanordnung im subjektiven Verfahren nicht mehr möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 1 StR 326/18; Beschluss vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19, StV 2019, 752 f.; Beschluss vom 13. November 2019 - 3 StR 249/19).
  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    So scheidet im subjektiven Verfahren, soweit das Gericht es hinsichtlich einer Tat nach § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt hat, die auf § 76a Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 StGB gestützte selbständige Einziehung aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2018 - 5 StR 133/18, StraFo 2018, 471, 472; vom 14. Juni 2018 - 3 StR 28/18, juris Rn. 4; vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 407/18, NStZ-RR 2019, 153, 154; vom 16. Juni 2020 - 2 StR 79/20, juris Rn. 2 mwN; Urteil vom 29. Juli 2021 - 1 StR 83/21, NStZ 2022, 95, 96 Rn. 17; Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 221/22, wistra 2023, 209, 210 Rn. 8).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 474/19

    Anfrageverfahren zur Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten

    Hier scheidet eine Einziehung im subjektiven Verfahren deshalb aus, weil die betreffende Erwerbstat nicht mehr Verfahrensgegenstand ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - 2 StR 79/20, juris Rn. 2 mwN; vom 5. Juni 2018 - 5 StR 133/18, StraFo 2018, 471, 472; vom 14. Juni 2018 - 3 StR 28/18, juris Rn. 4).
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    Mit ihrem Ausscheiden ist die Möglichkeit für eine darauf bezogene Einziehungsanordnung im subjektiven Verfahren entfallen (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 2 StR 79/20).
  • BGH, 12.10.2023 - 2 StR 184/23

    Änderung des Schuldspruchs und einer teilweisen Aufhebung der

    Infolge der teilweisen Einstellung des Verfahrens durch die Strafkammer nach § 154 Abs. 2 StPO unterfiel die angeklagte Tat, deren Objekt (§ 33 Satz 1 BtMG i.V.m. § 74 Abs. 2 StGB) die sichergestellte "schwarze Dose mit einer geringen Menge eines Tabak-/Marihuana-Gemischs" war, nicht der Verurteilung (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 2 StR 79/20, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 468/20

    Einziehung (genaue Bezeichnung)

    Hinsichtlich der ebenfalls sichergestellten 42, 88 g Marihuana kommt eine Einziehung jedoch nicht in Betracht, weil diesbezüglich die Strafverfolgung gemäß § 154a StPO beschränkt und kein Antrag auf Durchführung des selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO gestellt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2019 - 1 StR 54/19, StV 2019, 752 f.; vom 16. Juni 2020 - 2 StR 79/20 Rn. 2).
  • LG München II, 27.11.2023 - 11 Qs 16/23

    Erfolglose staatsanwaltschaftliche Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Anklage

    Ein Übergang in das objektive Verfahren war dem Amtsgericht trotz des Einziehungsantrags in der Anklage nicht möglich, weil dies einen konkreten entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft voraussetzt, vgl. BGH, Beschluss vom 16.06.2020 - 2 StR 79/20. Diesen hat die Staatsanwaltschaft bisher nicht gestellt; eine entsprechende Umdeutung des Antrags aus der Anklage ist im Hinblick auf vorgenannte Rechtsprechung mangels konkreten Antrags nicht möglich, auch wenn sich die Stellung eines solchen Antrags aufgedrängt hätte (vgl. auch Vermerk Bl. 72 Rs.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht